Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für eine Ernährungstherapie, wenn diese mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder Überweisung empfohlen wird. 

Die Höhe des Zuschusses ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die Ernährungstherapie, sodass je nach Tarif und Krankenkasse ein Eigenanteil entstehen kann. Gerne erstelle ich Ihnen vor Beginn der Therapie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie die voraussichtlichen Kosten transparent im Voraus kennen.

Hinweis bei finanziellen Schwierigkeiten

Mir ist es wichtig, dass eine medizinisch notwendige Ernährungstherapie nicht ausschließlich an den Kosten scheitert. Sollten Sie sich in einer nachweislich schwierigen finanziellen Situation befinden, sprechen Sie mich gerne an. In begründeten Einzelfällen sind individuelle Lösungen möglich. Gemeinsam finden wir, wenn möglich, einen passenden Weg.

Hier sind die drei einfache Schritte leicht erklärt:

1. Notwendigkeitsbescheinigung beim Arzt holen.

 
Bei ernährungsbedingten Erkrankungen und Symptomen bekommen Sie beim Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie. (Vorlage kann über den obigen Link herunterladen werden.)
 

2. Notwendigkeitsbescheinigung mit meinem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse schicken. 

Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor der Beratung einen Antrag, um Ihnen später einen Teil der Kosten zurück erstatten zu lassen. Bitte setzen Sie sich bezüglich des Kostenvoranschlages vorab mit mir in Verbindung.
 

3. Kontaktieren Sie mich für einen Termin.

Erhalten Sie eine individuelle und  persönliche Beratung. Auch online möglich!