Kostenzuschuss
Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für eine Ernährungstherapie, wenn diese mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder Überweisung empfohlen wird.
Die Höhe des Zuschusses ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die Ernährungstherapie, sodass je nach Tarif und Krankenkasse ein Eigenanteil entstehen kann. Gerne erstelle ich Ihnen vor Beginn der Therapie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie die voraussichtlichen Kosten transparent im Voraus kennen.
Hinweis bei finanziellen Schwierigkeiten
Mir ist es wichtig, dass eine medizinisch notwendige Ernährungstherapie nicht ausschließlich an den Kosten scheitert. Sollten Sie sich in einer nachweislich schwierigen finanziellen Situation befinden, sprechen Sie mich gerne an. In begründeten Einzelfällen sind individuelle Lösungen möglich. Gemeinsam finden wir, wenn möglich, einen passenden Weg.
Hier sind die drei einfache Schritte leicht erklärt:
1. Notwendigkeitsbescheinigung beim Arzt holen.
2. Notwendigkeitsbescheinigung mit meinem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse schicken.
3. Kontaktieren Sie mich für einen Termin.