Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für eine Ernährungstherapie, wenn diese mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder Überweisung empfohlen wird.

Hier sind die drei einfache Schritte leicht erklärt:

 

1. 

Notwendigkeits-bescheinigung
beim Arzt holen.

 
 
Bei ernährungsbedingten Erkrankungen und Symptomen bekommen Sie beim Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie. (Vorlage kann über den obigen Link herunterladen werden.)
 
 

2.

Notwendigkeits-bescheinigung mit meinem Kostenvoranschlag an die Krankenkasse schicken. 

Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor der Beratung einen Antrag, um Ihnen später einen Teil der Kosten zurück erstatten zu lassen. Bitte setzen Sie sich bezüglich des Kostenvoranschlages vorab mit mir in Verbindung.

3.

Kontaktieren Sie mich für einen Termin.

Erhalten Sie eine individuelle und  persönliche Beratung. Auch online  möglich!